„Kanalsichtung“ ersetzt nicht die „Dichtheitsprüfung“ der Entwässerungsanlage
10. August 2012 | Von Der Neusser | Kategorie: AktuellesDie ISN empfiehlt darüber hinaus keine übereilte Leitungsuntersuchung vorzunehmen. „Die gesetzlichen Vorgaben zur Dichtheitsprüfungen haben zwar heute noch ihre Gültigkeit, eine endgültige Entscheidung des Landtages über die Form und den zeitlichen Ablauf der Dichtheitsprüfungen im Rahmen einer Gesetzesänderung steht allerdings noch aus“, erklärt Wilhelm Heiertz, Technischer Leiter der ISN. Eine reine „Kanalsichtung“ erfüllt die gesetzlichen Anforderungen jedoch keinesfalls hinreichend.
Sobald im Landtag über die „Dichtheitsprüfung“ entschieden wurde, wird die ISN die Bürger über Details sowie die Einreichfristen für die entsprechenden Bescheinigungen informieren.
Bei Unsicherheiten und Rückfragen können sich die Bürger direkt an die ISN unter der Telefonnummer 02131-908750 oder 02131-908755 wenden.