Das hat doch Perspektive!

11. Februar 2019 | Von | Kategorie: Aktuelles, Neusser Leben

Eine klare win-win-Situation: Vom neuen Förderpaket profitieren Arbeitgeber und Langzeitarbeitslose

Es ist vom deutschen Bundestag beschlossene Sache: Seit dem 1. Januar gibt es das neue Förderpaket. Es erstattet Arbeitgebern, die Langzeitarbeitslose einstellen, einen Großteil der Lohnkosten. Insgesamt stehen den Jobcentern dafür in den kommenden Jahren vier Milliarden Euro zur freien Verfügung. Auch für das Jobcenter in Neuss bieten sich hier viele Chancen.

Trotz der guten Arbeitsmarktlage gibt es allein in Neuss rund 3.000 Langzeitarbeitslose, also Menschen, die seit mehreren Jahren arbeitslos sind und Leistungen nach SGB II beziehen. Ihre Chancen auf Aufnahme einer lohnenden Beschäftigung sind oftmals gering, obwohl viele von ihnen arbeiten können und dies auch wollen. Das soll sich mit dem neuen Förderpaket nun langfristig ändern. Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen, bekommen Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 100 Prozent und für die Dauer von bis zu 5 Jahren. Außerdem erstattet das Jobcenter eventuell nötige Weiterbildungskosten und kümmert sich bei Bedarf um individuelle Förderung und beschäftigungsbegleitende Wiedereingliederungs- und Coachingmaßnahmen. Diese Förderung ist ein attraktives Angebot für Arbeitgeber, gezielt Langzeitarbeitslose einzustellen. Und für viele Langzeitarbeitslose ist es eine vielversprechende Perspektive auf einen regulären Job, der ihnen auf Sicht ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht, da die Förderung auf 5 Jahre ausgelegt ist. Natürlich mit dem Hintergedanken, dass nach Auslaufen der Förderung der sich mittlerweile qualifizierte Arbeitnehmer „übernommen“ wird und so Aussichten auf eine unbefristete Stelle bei eben diesem Arbeitgeber hat.

Neue Jobs im Jobcenter

Seit dem 1. Januar sorgt das Förderpaket dafür, dass das Jobcenter nun alle Hände voll zu tun hat. Der Arbeitgeberservice sucht den Kontakt zu möglichen Arbeitgebern und macht dort gezielt Werbung für das Förderpaket. Nicht nur bei städtischen Einrichtungen wie beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, das dringend Personal braucht, sondern auch bei der IHK, größeren Firmen und Unternehmen, lokalen Handwerksbetrieben und Wohlfahrtsverbänden, um so möglichst viele potentielle Arbeitgeber zu finden. Parallel dazu scannt es die Qualifikationen, Fähigkeiten und Vorkenntnisse der gelisteten Langzeitarbeitslosen, um bedarfsgerechte und passende Stellenangebote zu unterbreiten. Letztendlich obliegt es dem Jobcenter, Arbeitgeber und potentielle Arbeitnehmer zusammen zu bringen und dafür zu sorgen, dass es passt. Mit gegebenenfalls nötigen Weiterbildungen, Coachings und anderen Eingliederungshilfen. Im Jobcenter zeigt man sich optimistisch: „Das Förderpaket ist eine gute Sache. Anders als viele Förderprogramme in den zurückliegenden Jahren ist es langfristig gedacht. Es bietet spannende und attraktive Perspektiven sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber erhält finanzielle Förderung, dadurch dass der Staat die Lohnkosten übernimmt und minimiert so das Risiko einer Fehlinvestition. Auch kann er seinen Mitarbeiter passgenau einarbeiten. Angestellte Arbeitnehmer erhalten die Chance auf einen dauerhaften Job und damit auf ein selbstbestimmtes Leben. Denn welcher Arbeitgeber wird nach 5 Jahren einen Arbeitnehmer mit zufriedenstellenden und qualitativ guten Leistungen wieder entlassen wollen?“ so Wolfgang Draeger, Mitglied der Geschäftsführung. „Unsere Aufgabe ist es, Jobanbieter und geeignete Kandidaten schnell und unbürokratisch zusammen zu bringen. Dafür stehen uns in diesem Jahr 5 Millionen Euro zur Verfügung.“

So wird gefördert

Das Förderpaket erhalten alle Arbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen (seit mindestens 2 bis höchstens 6 Jahre) teil- oder vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Es beinhaltet 100 Prozent Lohnkostenzuschuss in den ersten beiden Jahren, in Jahr drei, vier und fünf dann jeweils 10 Prozent weniger. Der Zuschuss richtet sich nach tariforientiertem Arbeitsentgelt, jedoch nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Zusätzlich werden Weiterbildungskosten in Höhe von 3.000 Euro übernommen und, sofern nötig, die Kosten für beschäftigungsbegleitende Coachings.