Großeltern für den Tag

15. Oktober 2018 | Von | Kategorie: Aktuelles, Titelthema

Wer als Tagesmutter, -vater oder als Tagesgroßeltern tätig wird, übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe. Ehe der Traum in Erfüllung gehen kann, sind einige Hürden zu nehmen.

Wir haben bei der Stadt Neuss angefragt und von der Presse- und Informationsstelle des Bürgermeisteramtes einiges über die Bedingungen und Voraussetzungen der Kindestagespflege erfahren.

Wie sieht die Tätigkeit aus?

Grundsätzlich ist die Arbeit der Tagespflegeperson eine auf Dauer angelegte Tätigkeit, die Kinder im Alter unter drei Jahren bis zum Übergang in die Kindertageseinrichtung betreut. Diese Betreuung wird in der Regel tagsüber an allen Werktagen durchgeführt. Eine grundsätzliche Altersbeschränkung im Rahmen der Pflegeerlaubnis gibt es in der Stadt Neuss nicht. Ab dem regulären Rentenalter müssen die Tagespflegepersonen jedoch ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, Kinder –vor allem unter drei Jahren – zu betreuen, zu fördern und zu pflegen. Sollte ein Ehepaar betreuen wollen, müssen beide eine eigene Pflegeerlaubnis beantragen und somit unten aufgeführte Bedingungen erfüllen.

Die Pflegeerlaubnis

Nach § 43 SGB VIII müssen Personen über eine Pflegeerlaubnis verfügen, wenn sie:
Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung in anderen Räumen
– mehr als 15 Stunden wöchentlich,
– länger als drei Monate,
– gegen Entgelt betreuen.

Mit der auf fünf Jahre befristeten Pflegeerlaubnis dürfen sie je nach ihren Möglichkeiten bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen.
Kindertagespflege kann auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten, in angemieteten Räumen, durchgeführt werden. Es ist in NRW möglich, dass im Verbund (Großtagespflege) bis zu 9 Kinder insgesamt durch 2 bis 3 Tagespflegepersonen betreut werden.
Keine Pflegeerlaubnis ist notwendig bei einer Tätigkeit als Kinderfrau, die im Haushalt der Kindeseltern sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird und die keine Förderleistung durch die Stadt Neuss erhält.

Wie erhalte ich eine Pflegeerlaubnis?

Erforderlich ist der Besuch der Informationsveranstaltung der Fachberatung für Kindertagespflege der Stadt Neuss. Der Bewerbungsbogen der Fachberatung für Kindertagespflege der Stadt Neuss muss ausgefüllt und ein Lebenslauf muss erstellt werden.
Es findet ein Hausbesuch eines Fachberaters zur Eignungsfeststellung statt. Dabei werden die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen geprüft. (s.u.)
Tagesmütter und -väter besuchen einen Qualifikationskurs von mindestens 33 Stunden.
Sie müssen mindestens über einen Hauptschulabschluss und über Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder höher verfügen.
Eine weitere Voraussetzung ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für Kleinkinder und Säuglinge mit einem Zeitumfang von 9 Stunden.
Es wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt, auch für alle im Haushalt lebenden Personen.

Persönliche Voraussetzungen

Die Eignung soll in der Persönlichkeit ebenso Ausdruck finden wie in entsprechender Sachkompetenz. Dass die BewerberInnen Freude und Interesse am Umgang mit Kindern mitbringen, ist eigentlich selbstverständlich. Erfahrung sowie Kenntnisse über die körperliche, geistige, emotionale Entwicklung von Kindern sind eine weitere wesentliche Voraussetzung.
Die angehenden Tages(groß)eltern müssen zur Zusammenarbeit mit der Familie des Kindes, mit der Fachberatung sowie mit sozialen Einrichtungen bereit sein.
Geeignete persönliche Verhältnisse sind ebenso Voraussetzung wie die physische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit und genügend verfügbare Zeit, denn die Kontinuität in der Betreuung muss gewährleistet sein. Neben der persönlichen Eignung müssen geeignete Räumlichkeiten und Spielmaterial vorhanden sein.
Bleibt noch die Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu nennen.

Räumliche Voraussetzungen:

Grundlegend wird die Geeignetheit der Räume folgendermaßen klassifiziert:
– ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten,
– eine anregungsreiche Ausgestaltung,
– geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien,
– unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse.

Insbesondere für Kleinkinder müssen Schlafgelegenheiten bereitgestellt werden. Wer den Tageskindern dann noch die Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen bieten kann, bringt beste Voraussetzungen mit, Mutter, Vater, Oma oder Opa für den Tag zu werden.

Die Stadt Neuss bietet Informationstreffen für Personen, die an Kinderbetreuung und Kindertagespflege interessiert sind. Die Treffen finden in der Regel am letzten Dienstag eines Monats von 9:30 bis 11:30 Uhr statt. Anmeldung unter 02131/90-5320 oder -5341

Mehr auf: http://www.neuss.de/leben/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/kindertagespflege/kindertagespflege

Claudia Pilatus