Das Recht der Kinder auf Spiel und Freizeit: „Lasst uns draußen spielen!“

28. Mai 2018 | Von | Kategorie: Aktuelles, Neusser Leben

Das ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2018. Wie sehen die Möglichkeiten zum Draußenspiel für die Neusser Kinder aus?
Mit dem Spielmobil setzen wir uns für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ein, die das Recht des Kindes auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung festschreibt“, erklärt Stephanie Fleschenträger, Diplom-Pädagogin beim Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) Ortsverband Neuss e.V.

Bauen, Spielen, Basteln, Toben – beim Spielmobil ist alles möglich

Das Spielmobil ist die mobile Außenstelle des DKSB Neuss. Für das betreute Spielangebot steht das Freizeitvergnügen im Vordergrund. Gleichzeitig werden wichtige Lernprozesse gefördert. Unter pädagogischen Gesichtspunkten ausgesuchte und den Bedürfnissen und Trends der Kinder angepasste Spielmaterialien und Spielprogramme schaffen neue Spielanreize. Sie bereichern das Angebot der Spielanlagen und wollen den Kindern sinnvolle Freizeitbeschäftigungen aufzeigen. Mit diesem Ansatz soll auch der Zerstörung von Spielgeräten und der Verunreinigung des Spielgeländes, die oftmals aus Langeweile und fehlenden Möglichkeiten heraus entstehen, vorgebeugt werden.
In den offenen Ganztagsgrundschulen ist das Spielmobil als ergänzendes Angebot zum Bewegungsausgleich unterwegs und erweitert den Raum, in dem der kindliche Spieltrieb ausgelebt werden kann.
Spiel- und Bewegungsfahrzeuge, Funcars, Pedalos, Stelzen, Bälle, Hockeyschläger, Schmink-, Mal-, und Bastelsachen, Seile/Taue, Schwungtuch – das „mobile Kinderzimmer“ ermuntert zu Fantasie, Bewegungslust und gemeinsamem Spiel.

Station 4 des KinderRechtePfads® in Neuss

Im Jahr 2014 konnte der DKSB Neuss den KinderRechtePfad® mit verschiedenen Bündnispartnern realisieren. Gemeinsam mit dem Verkehrsverein der Stadt Neuss wurde am Barfußpfad am Berghäuschensweg in Gnadental der Standort für das „Recht auf Spiel und Freizeit“ eingerichtet.
Der KinderRechtePfad® in Neuss macht die 10 UN-Kinderrechte mit 10 Stationen erlebbar. In Workshops und ausgerüstet mit iPad, QR-Code und Geocache können die Kinder die einzelnen Rechte kennenlernen und dazu verschiedene Stationen in Neuss besuchen, beispielsweise die Kreuzschule für das Recht auf Bildung und Ausbildung, das Lukaskrankenhaus für das Recht auf Gesundheit, die Neuss-Grevenbroicher Zeitung für das Recht auf eine eigene Meinung und darauf, sich informieren zu dürfen und gehört zu werden.

Freiräume für Kinder

Auf seiner Website merkt der Deutsche Kinderschutzbund kritisch an: „Für Kinder ist das selbstständige Erkunden der häuslichen Umgebung oder ein gefahrloses Spielen schwieriger geworden. Im Zuge moderner Stadtentwicklung und Bildungspolitik fehlen immer mehr Freiräume im Alltag von Kindern.“
Wie sehen die Freiräume für das Mobilsein der Kinder draußen in Neuss aus?

Spiel- und Bolzplätze

Die Stadt Neuss unterhält rund 200 Spielplätze mit einer Gesamtfläche von rund 298.000 qm. Dies sind ca. 12 qm Spielfläche pro Kind bis 12 Jahren. Jedes Jahr beschließt sie im Rahmen des Kinderspielplatzprogramms Spielplätze zur Grundsanierung sowie Neuanlagen in Neubaugebieten.
Des Weiteren plant die Stadt Neuss die Erstellung einer Spielraumleitplanung. Ziel ist es, bestehende Flächen für Spiel, Erlebnis, Aufenthalt und Bewegung zu sichern und neue bedarfsgerecht zu entwickeln, um das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Wie bei der Sanierung und Neuanlage von Spielplätzen wird die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen an allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten beteiligt.
Eine Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr gibt es laut Landesimmissionsschutzgesetz auf Spielplätzen übrigens nicht. Das Spielen ist von 6 bis 20 Uhr auf Spielplätzen erlaubt, auch sonntags. Wenn die Kinder leise sind, ist auch ein Aufenthalt bis 22 Uhr zulässig.
Anwohner haben kein Recht darauf, „laute“ Spielgeräte zu verbieten oder entfernen zu lassen, wie zum Beispiel die Seilbahn.
Für Bolzplätze sieht das anders aus, da das „Bolzen“ in der Regel lauter ist als das Spielen auf Kinderspielplätzen. Hier gibt es bestimmte Richtwerte, die in der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung stehen. Generell darf aber an Werktagen ab 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr bis 20 Uhr gebolzt werden.  

Spielen auf der Straße?

Grundsätzlich ist gem. § 31 StVO Sport und Spiel auf der Fahrbahn, dem Seitenstreifen und auf Radwegen nicht erlaubt“, so Franz Kolbecher, Leiter des Amtes für Verkehrsangelegenheiten der Stadt Neuss. „Der Stadt Neuss ist jedoch daran gelegen, verkehrsberuhigte Bereiche auszuweisen, in denen Fußgänger, Kinder, Radfahrer und Autofahrer gleichberechtigt sind und Platz für Begegnungen und spielende Kinder ist. Insgesamt gibt es zurzeit in Neuss etwa 140 solche Bereiche. Das sind ca. zehn Prozent der städtischen Straßen. Für Auto- und Zweiradfahrer gilt hier Schrittgeschwindigkeit, und es darf nur auf den ausgewiesenen Flächen geparkt werden. Aber auch in diesen Bereichen gilt grundsätzlich die Aufsichtspflicht der Eltern.“
Wir alle können dem Spielen der Kinder mehr Raum geben. Mit einer wünschenswerten und sinnvollen Einstellung – nicht nur am Weltspieltag:

Mehr Toleranz und Akzeptanz für spielende Kinder!

Termine des Spielmobils und mehr zur Arbeit des Deutschen Kinderschutzbundes Neuss:
DKSB Neuss Schulstr. 22-24
41460 Neuss
02131 – 28 71 8
http://www.dksb-neuss.de

Mehr Information zu Verkehrsberuhigten Bereichen im Flyer der Stadt Neuss:
Stadt Neuss, Amt für Verkehrsangelegenheiten
02131- 90 3901

Claudia Pilatus