Was tun bei Bombenfunden in Neuss?

2. April 2018 | Von | Kategorie: Aktuelles, Titelthema

Wer tiefer gräbt und buddelt (vielleicht sogar im Garten) könnte auf Kampfmittelreste stoßen. Wie groß ist die Gefahr? Was tun?
Der Zweite Weltkrieg hat in Neuss Spuren hinterlassen. Bei fast einhundertfünfzig Angriffen wurden Bomben auf den Hafen, auf Industrieanlagen und auch auf Wohngebiete abgeworfen. Dabei starben zahlreiche Menschen. Zeugnisse dieser Zeit finden sich bis heute. Immer wieder heißt es: „Bombenfund“, insbesondere wenn Baustellen ausgebaggert werden.

Im Verdachtsfall vorher nachfragen

Bombenfunde sind grundsätzlich auf allen Flächen im Stadtgebiet möglich. Bauherren wird darum empfohlen, vor Beginn einer Baumaßnahme über die Stadt beim Kampfmittelräumdienst nachzufragen, ob ihr Baugrundstück potenziell gefährdet ist. Gibt es, zum Beispiel nach Auswertung von Luftbildern, einen Verdacht, wird gezielt gesucht.
Seit 2003 gab es 23 Bombenfunde in Neuss, davon zwei im vergangenen Jahr, im Juli, jeweils in der Nordstadt. Bei den Bombenfunden an der Bataverstraße am 5. Juli und, einige Tage später, am 11. Juli am Weißenberger Weg handelte es sich jeweils um eine 10-Zentner Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg.

Gehandelt wird sofort

Nach Meldung eines Kampfmittelfundes erfolgt die Beseitigung des Kampfmittels in aller Regel am selben Tag. Das sieht eine Richtlinie der Bezirksregierung Düsseldorf vor.
Es sei denn, aufgrund der Lage der Bombe und ihrer Größe sind weitere vorbereitende Maßnahmen erforderlich. In diesen Fällen kann sich die Beseitigung um wenige Tage verzögern.
Der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung untersucht die Kampfmittel und transportiert diese, wenn möglich, zur Vernichtung ab. Ist eine vorherige Entschärfung nötig, wird ein entsprechender Bereich um die Bombe herum evakuiert. Die Entschärfung ist für die Experten des Kampfmittelräumdienstes immer wieder eine gefährliche Herausforderung, auch wenn die Arbeit selten länger als eine Stunde dauert.

Evakuierung und luftschutzmäßiges Verhalten

Die Vorbereitung im Gefahrenbereich dagegen ist zeitaufwändig und ein organisatorischer Aufwand.
Die Gefahrenbereiche werden vom Kampfmittelbeseitiger festgelegt. Der innere Gefahrenbereich liegt jedoch grundsätzlich bei einer 2,5-Zentner Bombe bei einem Radius von 125 Metern, bei einer 5-Zentner-Bombe bei 250 Metern und bei einer 10-Zentner-Bombe bei 500 Metern. Dieser Bereich ist zwingend zu räumen. Die Räumung erfolgt durch das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Polizei und falls erforderlich den Rettungsdiensten, etwa bei der Evakuierung von Krankenhäusern, Altenheimen oder bettlägerigen Personen.
In einem erweiterten Gefahrenbereich (in der Regel 250 Meter bei 2,5-Zentner-, 500 Meter bei 5-Zentner- und 1.000 Meter bei 10-Zentner-Bomben) wird luftschutzmäßiges Verhalten angeordnet. Das bedeutet, keine Person darf sich dort im Freien aufhalten und im Gebäudeinneren muss man sich auf den von der Bombe abgewandten Gebäudeseiten aufhalten.
Erst wenn der innere, sogenannte A-Bereich komplett geräumt ist und sich auch im äußeren, sogenannten B-Bereich niemand mehr im Freien aufhält, wird mit der Entschärfung begonnen. Nach deren Abschluss werden die gesperrten Bereiche nach und nach freigegeben, der Kampfmittelräumdienst transportiert die entschärfte Bombe ab und lässt diese vernichten.

Vorsicht bei unbekannten Gegenständen

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel, ob Bomben, Granaten, Munitionsreste, handeln könnte, halten Sie Abstand und informieren Sie sofort die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt.
Wie der Fall im Jahr 2015 gezeigt hat, ist am Rhein äußerste Vorsicht geboten, wenn unbekannte Gegenstände gefunden werden. Damals hatte ein Spaziergänger am Rhein Phosphorklumpen aufgehoben und sich schwere Verbrennungen zugezogen. Er hatte das Material für Bernstein gehalten. Vor allem bei Niedrigwasser des Rheines können solche Kriegsreste, zum Beispiel alte Stabbrandbomben, zum Vorschein kommen. Wann immer etwas verdächtig erscheint, sollte es nicht berührt werden. Stattdessen sollte man die Polizei oder das Ordnungsamt verständigen.

Claudia Pilatus