Der Rhein ist nicht zum Schwimmen da

31. Juli 2017 | Von | Kategorie: Aktuelles, Titelthema

Es ist nicht grundsätzlich verboten, im Rhein zu baden oder zu schwimmen. Ein Schwimmverbot in Europas meist befahrener Wasserstraße gilt nur in den 100-Meter-Zonen oberhalb und unterhalb von Hafenmündungen, Brücken, Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Schiffsbauwerften. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) rät jedoch unbedingt vom Schwimmen und Baden im Rhein ab.

Der Rhein hat eine starke Strömung und durch die Schifffahrt werden zusätzlich Sog und Wellenschlag verursacht. Zudem sind diverse Strudel und Unterströmungen vorhanden“, erklärt Lutz Seebert, Einsatzleiter der DLRG Neuss, die Gefahren, die im Fluss lauern. Bei ihren Einsätzen an der Rheinwache in Uedesheim an der Fähranlegestelle muss die DLRG Neuss immer wieder tätig werden und darauf achten, dass nichts Schlimmeres geschieht. „An einem schönen Tag klären wir im Schnitt sechs bis acht Personen auf, welche sich im Wasser aufhalten“, so Lutz Seebert. „Und immer wieder schicken wir Kinder zurück ans Land.“ Denn bereits der Sog, der in Ufernähe entsteht, ist tückisch. Die in den Fluss hineinreichenden Buhnen regulieren den Wasserfluss und verstärken den Sog und die Fließgeschwindigkeit in der Fahrrinne in der Mitte.

So gut schwimmt niemand

Das weit entfernt scheinende Schiff ist ganz schnell sehr nah und hat keine Chance zu bremsen. Die Strömung überfordert selbst gute Schwimmer und verhindert, dass man einfach in die gewünschte Richtung schwimmt. „Die Schwimmfähigkeit, die im Rhein erforderlich wäre, wird unterschätzt“, so Seebert.

Person im Rhein, gekentertes Kanu, Schwimmer im Fahrwasser“ – das sind für den Sommer typische Einsätze der DLRG Neuss. Die Einsatzkräfte der DLRG – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen – sind blitzschnell mit ihren Booten und allen Mitteln vor Ort, um Menschen vor dem nassen Tod zu retten. (Leichtsinnige sollten daran denken, dass die Kosten für den Rettungseinsatz ihnen unter bestimmten Umständen in Rechnung gestellt werden können.)

Lieber in den bewachten See

Welche Tipps gibt Lutz Seebert Menschen, die draußen schwimmen wollen? „Besuchen Sie bewachte Seen, wie den Kaarster oder Straberger See.“

Wichtig ist, beim Schwimmen in Badeseen darauf zu achten, dass diese von der DLRG oder ähnlichen Organisationen beaufsichtigt sind. Denn ein Zwischenfall ist grundsätzlich nie ausgeschlossen. Und wer hilft, wenn kein Rettungsschwimmer da ist? Von der DLRG ausgebildete Rettungsschwimmer haben eine Prüfung über alle Maßnahmen der Selbstrettung und Fremdrettung abgelegt, beherrschen die Erste Hilfe, schwimmen alle Stile, können in Kleidern schwimmen, den Geretteten schleppen und sichern. Ab einem Mindestalter von zehn Jahren kann nach dem Ablegen des deutschen Jugendschwimmabzeichens in Gold die Ausbildung zum Junior-Retter gemacht werden. Die DLRG informiert darüber und über alle Schwimmkurse auf ihrer Website: http://www.stadt-neuss.dlrg.de.

Tipps für sicheres Badevergnügen

Und noch ein paar Tipps, damit das Baden im bewachten See oder im Freibad wirklich ein Spaß wird:

Nur Baden gehen, wenn man sich gut fühlt.

Vor dem Sprung ins Wasser immer abkühlen.

Nicht mit vollem aber auch nicht mit ganz leerem Magen schwimmen gehen.

Vor dem Schwimmen die Muskeln dehnen und aufwärmen, um Wadenkrämpfe zu vermeiden.

Beim Aufkommen eines Gewitters, den Badesee sofort verlassen. Lebensgefahr.

Sich nicht auf aufblasbare Schwimmhilfen verlassen.

Kinder nie unbeaufsichtigt in einem Badesee schwimmen oder plantschen lassen.

Eltern sollten selbst schwimmen können und ihren Kindern die Möglichkeit geben, schwimmen zu lernen – so früh wie möglich.

Wer mit so viel Umsicht und Sicherheit ins kühle Nass geht, wird den Sommer in großen Zügen genießen können.

Claudia Pilatus