Günter Thiele will VfR Neuss retten!

6. Dezember 2012 | Von | Kategorie: Aktuelles

Seit vorgestern ist es amtlich: Ex-Bundesligaprofi Günter Thiele (191 Bundesligaspiele/58 Tore) und der ehemalige Schatzmeister des VfR 06 Neuss, Dieter Schmitz (59), bilden den gerichtlich bestellten Notvorstand des Neusser Traditionsklubs.

Nachdem der letzte gewählte Vorsitzende Reinhard Josef Wendt zurückgetreten war, taumelte der Klub führungslos Richtung Abgrund. Jetzt fasste das Amtsgericht Neuss den Beschluss, dass Thiele und Schmitz bis zur Neubestellung eines vertretungsberechtigten Vorstandes (für den dann auch Thiele und Schmitz kandidieren werden) durch eine mit der Tagesordnung „Vorstandswahl“ sowie „Beschlussfassung über die Fortsetzung des Vereins“ einzuberufende Mitgliederversammlung gemäß § 29 BGB zum gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Vorstand des oben genannten Vereins bestellt werden.

„Wir treten mit einem Kompetenzteam an, um den Verein zu retten“, erklärt Thiele. „Schließlich hängt mein Herz immer noch am VfR, er war das Sprungbrett für meine erfolgreiche Profikarriere. Ich habe dem Klub also sehr viel zu verdanken, davon möchte ich ihm in der schwersten Stunde jetzt ein Stück zurückgeben!“

Allerdings steht die Rettungsmannschaft um Thiele vor einem Scherbenhaufen. Thiele: „Montag ist der Trainer der I. Mannschaft Stilianos Kosmidis zurückgetreten. Er hatte sich bereits vor drei Wochen dafür entschieden, den Verein spätestens zur Winterpause zu verlassen, da angebliche finanzielle Versprechungen der alten Vereinsführung nicht eingehalten worden sind. Spieler und Trainer sollten wohl Auflauf- und Siegprämien erhalten. Es steht zu befürchten, dass der Trainer mindestens ein halbes Dutzend Spieler mit zu seinem neuen Verein DJK SC Flingern nimmt. So sind auch die letzten Ergebnisse zu erklären, da die meisten Spieler sich innerlich mit Sicherheit schon vom VfR verabschiedet haben. Deshalb müssen wir jetzt erstmal schauen, wie wir die Saison vernünftig zu Ende bringen. Der bisherige Co-Trainer Ari Lachanas wird die Mannschaft übernehmen. Wir brauchen aber auch dringend neue Spieler und haben nicht viel Zeit. Ziel kann unter diesen Umständen also nur der Klassenerhalt sein.“

Einer aufmerksamen Rechtspflegerin beim Amtsgericht Neuss ist es übrigens zu verdanken, dass der Verein noch nicht längst aus dem Vereinsregister gelöscht worden ist. Die Beamtin hatte es nicht übers Herz gebracht, die über 100-jährige Neusser Fußballtradition mit einem Vermerk im wahrsten Sinne des Wortes ad acta zu legen, was eigentlich die Konsequenz des unverantwortlichen Handels der alten Klubbosse gewesen wäre. „Ich möchte nicht der Totengräber dieser traditionellen Neusser Institution sein“, so die Justizbeamtin.

Denn durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. März 2011 wurde über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet. Hierdurch wurde der Verein von Amts wegen automatisch aufgelöst. Nachdem am 2. November 2011 das Insolvenzverfahren aufgehoben worden war, hätte die darauf folgende Mitgliederversammlung im Januar 2012 die Fortsetzung des Vereins beantragen müssen. Dies ist allerdings nicht geschehen.

Stattdessen wurde Thiele vor rund zwei Wochen von Ari Lachanas aufgrund der prekären Lage beim VfR um Hilfe gebeten, weshalb sich der 51-jährige Ex-Spieler von Borussia Mönchengladbach und Fortuna Düsseldorf einen Einblick in das Vereinsregister verschaffte. Die Rechtspflegerin erklärte, dass der Klub vor der endgültigen Löschung stehe, nur mit einem Notvorstand könne der VfR in letzter Minute gerettet werden. Daraufhin übernahmen Thiele und Schmitz diese riesengroße Verantwortung!

Das Gericht schreibt in seiner Beschlussbegründung: „Mit notarieller Anmeldung vom 5.3.2012 ist die Eintragung eines Vorstandwechsels angemeldet worden. Aufgrund einer gerichtlichen Zwischenverfügung zur Anmeldung eines Notars vom 18.4.2012 konnte dieser allerdings nicht vollzogen werden. Bis zum heutigen Tag erfolgte keine Erledigung. Stattdessen gingen bei Gericht diverse Niederlegungserklärungen bisheriger und ‚neu bestellter‘ Vorstandsmitglieder ein, so dass das Registergericht zum heutigen Tag davon ausgehen muss, dass der Verein über keinen vertretungsberechtigten Vorstand verfügt. Zum Fortbestand des Vereins war daher dringend die Bestellung eines Notvorstandes geboten. Zum einen ist im Rahmen einer satzungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung endlich über die Fortsetzung des Vereins zu beschließen und zum anderen muss ein neuer Vorstand gewählt werden. Die bestellten Notvorstände waren zur Übernahme des Amtes bereit.“