Wohnaufläche Kamillianergelände

18. Oktober 2012 | Von | Kategorie: Aktuelles

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben am 25. Oktober 2012 zwischen 17 und 20 Uhr die Gelegenheit, sich mit der Bebauungsplanung des Kamillanergeländes in der angrenzenden Görresschule am Konrad-Adenauer-Ring vertraut zu machen.

Mitarbeiter der Stadt stehen dort für Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eigene Anregungen einzubringen. Einen Tag vorher, am 24. Oktober, werden die Informationen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Rathaus der Stadt Neuss, Zimmer 3.802, bis 7. November ausgehängt. Es besteht das Interesse eines Vorhabenträgers (Neusser Bauverein) die bisher unbebaute Freifläche zwischen Kamillushaus und Konrad-Adenauer-Ring als Wohnbauflächen zu entwickeln. Dabei handelt es sich um ein zirka ein Hektar großes Areal, das an die Parkresidenz anschließt und vom Konrad-Adenauer-Ring erschlossen wird. Geplant sind der Bau von etwa 43 Wohneinheiten, aufgeteilt in 14 Einfamilienhäuser (Doppelhaushälften) und 29 Wohnungen in fünf Mehrfamilienhäusern. Ergänzend ist angedacht, einen Teil der angrenzenden rückwärtigen Gartenflächen der Bebauung am Glehner Weg in diese Baulandentwicklung einzubeziehen. Dort könnten auf einer Fläche von zirka 2.500 Quadratmeter bis zu zehn Einfamilienhäusern in Form von Doppelhaushälften zusätzlich entstehen. Im Zentrum des Plangebietes, über einer geplanten Tiefgarage, soll eine Grünanlage in Form eines Innenhofs entstehen, um die die Mehrfamilienhäuser gruppiert sind. An den Rändern sind als Abschluss Reihen mit Einfamilienhausbebauung vorgesehen. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Fläche von rund 15.000 Quadratmeter, da weitere Flächen, die für die Erschließung und für Lärmschutzanlagen notwendig sind, einbezogen werden.

In seiner Sitzung am 14. September dieses Jahres hat der Rat der Stadt Neuss mit dem Einleitungsbeschluss den offiziellen Start zum Bebauungsplanverfahren gegeben und sogleich die Durchführung des nächsten Verfahrensschrittes, die sogenannte frühzeitige Unterrichtung der Bürger beschlossen.