Geänderte Öffnungszeiten und Tarife in den Parkhäusern der City-Parkhaus GmbH zum Neusser Bürgerschützenfest

17. August 2012 | Von | Kategorie: Aktuelles

Während des Neusser Bürgerschützenfestes vom 24. – 28.08.2012 werden die von der City-Parkhaus GmbH bewirtschafteten Parkhäuser „Rheintor“ (Rheinstraße), „Niedertor“ (Adolf-Flecken-Straße) sowie „Tranktor“ (Europadamm/Hessenstraße) durchgehend geöffnet sein.

Die Verkehrsregelung wird durch die Polizei so erfolgen, dass die Parkhäuser „Niedertor“ und „Tranktor“ durchgängig angefahren werden können. Die Zufahrt zum Parkhaus „Rheintor“ wird am Montag, den 27.08.2012 während des Schützenzugs am Nachmittag nicht möglich sein. Die Ausfahrt in Fahrtrichtung Rheintorstraße jedoch bleibt geöffnet.

 

Für die „Rathausgarage“ (Michaelstraße) gelten an den Schützentagen folgende Öffnungszeiten:

 

Freitag,         24.08.    07:00 – 02:00 Uhr

Samstag,      25.08.    07:00 – 20:30 Uhr

Sonntag,       26.08.    07:30 – 02:00 Uhr

Montag,        27.08.    07:00 – 02:00 Uhr

Dienstag,      28.08.    07:00 – 19:30 Uhr

Mittwoch,      29.08.    07:00 – 02:00 Uhr

 

Die Anfahrt zur Rathausgarage erfolgt an allen Tagen über die Peter-Wilhelm-Kallen-Straße. Die Ausfahrt wird über die Michaelstraße entweder in Richtung Zollstraße oder über die Klostergasse geregelt. Die Einfahrt in das Parkhaus muss spätestens eine Stunde vor Beginn der Schützenzüge erfolgt sein. Die Ausfahrt aus dem Parkhaus ist erst nach Beendigung der Schützenzüge möglich. Am Dienstag kann die „Rathausgarage“ ab 19:30 Uhr aufgrund des Umzuges und der Veranstaltung vor dem Weißen Haus weder befahren noch verlassen werden.

 

In allen vier Parkhäuser gilt zu folgenden Zeiten ein einheitlicher Schützenfesttarif von pauschal 3,00 €. Dieser kann in allen vier Parkhäusern im Voraus am Kassenautomaten bezahlt werden:

 

Freitag,         24.08.    ab 16:00 Uhr

Samstag,      25.08.    ab 16:00 Uhr

Sonntag,       26.08.    ab 07:00 Uhr

Montag         27.08.    ab 07:00 Uhr

Dienstag,      28.08.    ab 13:00 Uhr.

 

Für Fahrzeuge, die über Nacht stehen bleiben und am Folgetag bis spätestens 10:00 Uhr abgeholt werden, wird ebenfalls nur der Sondertarif in Höhe von 3,00 € berechnet.