swn erwirken einstweilige Verfügung ge-gen Vattenfall

9. August 2012 | Von | Kategorie: Aktuelles

Bei Zuwiderhandlung Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht / Eingesetzte Vertriebsmitarbeiter gaben wiederholt wahrheitswidrig an, im Auftrag der swn tätig zu sein

 

Die Stadtwerke Neuss haben sich erneut juristisch erfolgreich gegen wettbewerbswidriges Verhalten auf dem Strommarkt gewehrt. Das Landgericht Düsseldorf (8. Kammer für Handelssachen) hat am 3. August 2012 per Beschluss eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen Vattenfall Europe Sales GmbH aus Hamburg erlassen.

Das Gericht folgte dem Antrag der Stadtwerke Neuss und entschied – wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – kostenpflichtig gegen Vattenfall. Dem Unternehmen ist es damit untersagt, „zum Zwecke der Werbung und des Vertriebs eigener Produkte gegenüber Dritten eine geschäftliche Verbindung zu den Stadtwerken Neuss zu behaupten, indem die Behauptung aufgestellt wird, dass von Vattenfall eingesetzte Vertriebsmitarbeiter im Auftrag der swn handeln“. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot ist dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht worden.

In Neuss waren in den vergangenen Wochen Mitarbeiter des Hamburger Unternehmens in der Manier sogenannter „Drücker“ von Haustür zu Haustür unterwegs, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Stromverträge angeboten haben. Die Personen gaben sich dabei wiederholt und fälschlicherweise als „Mitarbeiter der Stadtwerke Neuss“ aus oder behaupten wahrheitswidrig, „im Auftrag der Stadtwerke“ tätig zu sein.

Die swn warnen generell vor dem Abschluss von Verträgen an der Haustür. Die von mehreren swn-Kunden beschriebene Vertriebsmethode ist wettbewerbsrechtlich unzulässig und entspricht der Vorgehensweise von sogenannten Drückerkolonnen.

 „Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, da das Landgericht Düsseldorf erneut schnell und vollumfassend unserer Argumentation gefolgt ist und die beantragte einstweilige Verfügung gegen Vattenfall erlassen hat. Wir werden nun intensiv beobachten, ob sich das Unternehmen fortan an den richterlichen Erlass hält“, erklärt Rechtsanwalt Bernhard Schmitz-von der Lohe, Leiter der Zentralabteilung Recht der Stadtwerke Neuss. Im Jahr 2011 hatte das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Stadtwerke Neuss wegen  ähnlich gelagerter Fälle mehrfach einstweilige Verfügungen gegen andere Unternehmen erlassen.

Sollte es weiterhin Fälle geben, in denen von Vattenfall eingesetzte Vertriebsmitarbeiter sich als Mitarbeiter der Stadtwerke Neuss ausgeben oder behaupten, in deren Auftrag zu handeln, bitten die swn ihre Kunden sich umgehend zu melden.

Allen Kunden, die Hilfestellung bei der Rückabwicklung der etwaig geschlossenen Verträge wünschen, können sich gerne an die Stadtwerke wenden. Hierfür steht sowohl die kostenlose Hotline 0800 – 5310135 als auch die E-Mail-Adresse info@stadtwerke-neuss.de zur Verfügung.